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Babys sind keine Sparschweine

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Ein Baby stellt das Leben seiner Eltern ganz schön auf den Kopf. Der Alltag verändert sich mit der Geburt schlagartig und muss neu organisiert werden. Veränderungen gibt es jedoch nicht nur in organisatorischer Hinsicht. Auch finanziell müssen Paare nun umdenken. Der neue Erdenbürger muss schließlich versorgt werden.

Babys sind keine Sparschweine

Eine größere Wohnung, Kinderzimmereinrichtung und vielleicht auch ein größeres Auto – ist ein Kind unterwegs macht sich das auch im Portmonee der Eltern bemerkbar. Durchschnittlich 550 Euro im Monat kostet ein Kind in den ersten Lebensjahren. Natürlich wird niemand mit spitzem Bleistift nachrechnen. Die Freude über den Nachwuchs ist das Schönste, was es im Leben gibt und unbezahlbar.  Doch ein Blick für Mehrausgaben für sollte man schon haben.

Mehrausgaben für Kinder

Das Baby soll es gut haben, da achten frischgebackene Eltern nicht so sehr auf den Euro. Fast 3000 Euro geben Eltern hierzulande durchschnittlich für die Erstausstattung ihres Sprösslings aus. Hierbei investieren sie vorwiegend in die Qualität der Produkte. Biobaumwolle-Kleidung, schadstoffarme Kinderzimmereinrichtung und funktionale Markenkinderwagen. Für das Kind darf es ruhig das Beste sein. Dazu kommen Ausgaben für Stillkissen, Fläschchen, Windeln, Schnuller und anderes mehr. Einen Teil der Kosten können Eltern mit der Hilfe von staatlichen Leistungen senken:

  • Kindergeld: Kindergeld gibt es einkommensunabhängig bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Für das erste und zweite Kind sind das je 184 Euro, 190 Euro für das dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind. Die Beträge sollen demnächst erhöht werden.

  • Elterngeld: Elterngeld können Eltern bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes beziehen. Es entspricht  67 Prozent des letztjährigen Nettogehalts. Mindestens gibt es 300 Euro, höchstens 1.800 Euro.

  • Kinderfreibetrag und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungsbedarf:  Diese können Eltern bei der Steuer geltend machen. Das sind 1.824 Euro Kinderfreibetrag plus 1.080 Euro „Sonderbedarfsbetrag" für jeden Steuerpflichtigen oder bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.648 Euro plus 2.160 Euro Abzug vom zu versteuernden Einkommen.

  • Mutterschaftsgeld: Das Mutterschaftsgeld ist für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Krankengeld haben. Das Geld gibt es ab 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt. Zu beantragen ist das Mutterschaftsgeld bei Krankenkasse und Arbeitgeber.

Mit den staatlichen Leistungen können immerhin ein Teil der laufenden Kosten finanziert werden. Für größere punktuelle  Ausgaben kann es unter Umständen sinnvoll sein einen Kredit aufzunehmen. Über einen Kreditrechner, wie dem von der Norisbank, können Eltern den gewünschten Betrag eingeben und sich die monatlichen Raten bei verschiedenen Laufzeiten ermitteln lassen.

Natürlich muss man für ein Kind nicht alles neu kaufen. In Secondhand-Läden gibt es vom Kinderwagen, über die Wickelkommode bis hin zum Kindersitz und Spielsachen vieles was für die Babyausstattung benötigt wird. Da die Sachen meist nur wenige Monate in Gebrauch waren, sind sie fast wie neu. Gebrauchte Strampler zu kaufen, hat zudem noch einen weiteren Vorteil. Sie sind bereits mehrfach gewaschen und enthalten daher weniger Schadstoffe als Neuware.

Spätestens wenn der Nachwuchs das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, steigen die Ausgaben noch einmal an.  Die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind liegen dann bei 655 Euro im Monat. 

Bildrechte: Flickr Saving Money - Children / Toddlers digital internet, CC BY-ND 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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