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7. Die Jugendmedienstudie JIM deckte vor zwei Jahren auf, dass etwa ein Drittel der über 12jährigen bei verschiedenen Internetaktivitäten mit rechtsextremen, pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten in Berührung gekommen ist. Beleidigungen und Belästigungen können wohl leider von niemandem vollständig verhindert werden. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Nachwuchs über seine Erfahrungen! Dazu zählen auch Gespräche über Online-Spiele und Chats!

8. Über Umgangsformen im Netz hat sich in den letzten Jahren eine Art Knigge etabliert - die sogenannte "Netiquette". Diese Kommunikationsregeln sollten Kindern nicht fremd sein. Besonders beim Chatten - selbstverständlich nur in moderierten Chats - müssen Ihre Sprösslinge Bescheid wissen, wann und warum jemand gerade gegen dieses Regelwerk verstößt. Der Chatraum sollte von Muttis und Vatis mit ausgewählt werden.
Die wichtigsten Faustregeln wie: sich einen guten Spitznamen ausdenken, nicht in Erwachsenen-Chats gehen und misstrauisch bleiben, können Sie als Eltern an den PC-Monitor hängen. Den vollständigen Spickzettel finden Sie auf: http://www.jugendschutz.net/pdf/chat_spickzettel_kids.pdf.

Sichere Chatrooms sind zum Beispiel www.kwick.de und www.yamchatter.de. Für Mädchen sind vor allem www.diddl.de oder www.lizzynet.de geeignet.

9. Bringen Sie Ihren Kindern bei, wie Sie die Glaubwürdigkeit einiger Inhalte überprüfen können. Dafür genügt es meist schon, im Impressum den "geistigen Besitzer" der Angebote zu erfragen. In Büchern und Broschüren können Sie den Wahrheitsgehalt gemeinsam überprüfen. Mit Hilfe eines kindgerechten Lexikons klären Sie ihr Kind auf, indem Sie mit ihm zum Beispiel über bestimmte Ideologien sprechen. Besonders hinsichtlich rechtsradikaler Propaganda bietet die Seite www.schau-hin.info weitere Tips.

10. Zu guter Letzt sei allen Erziehungsberechtigten ans Herz gelegt, nicht zögerlich zu handeln und aktiv kritische und problematische Internetangebote zu melden. Dies können Sie ganz einfach bei www.jugendschutz.net oder per E-Mail an hotline@jugendschutz.net melden. Auch eine Internetbeschwerdestelle kann als Anlaufpunkt dienen: www.internet-beschwerdestelle.de

* Extras >> Internetoptionen >> Inhalte. Aktivieren Sie den Inhaltsratgeber im Internet Explorer (>> auf das Feld Aktivieren klicken.) Klicken Sie auf die Registerkarte Gebilligte Sites und tragen Sie dort alle Adressen ein, die Ihr Kind besuchen darf. Achten Sie unter dem Reiter Allgemein darauf, dass die Option "Zugang auf ungefilterte Sites zulassen" inaktiv ist.
Geben Sie hier ein Supervisor-Kennwort zum nachträglichen Ändern von Einstellungen an. Es dient dazu, dass Sie selbst Seiten besuchen können, die normalerweise gefiltert würden, ohne den Filter jedes Mal deaktivieren zu müssen. Klicken Sie dazu auf den Reiter/die Karteikarte "Allgemein". Klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Kennwort erstellen". Ein neues Fenster öffnet sich. Hier müssen Sie das Kennwort zweimal eingeben. Danach sollten Sie in das darunterliegende Feld einen eindeutigen Hinweis auf das von Ihnen verwendete Passwort eingeben, falls Sie es einmal vergessen sollten.

Achtung: Das Passwort sollte von Ihrem Kind nicht nachvollziehbar sein. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Passwort auch nicht durch den von Ihnen eingegebenen Hinweis durch das Kind herausgefunden werden kann. Klicken Sie abschließend unten auf die Schaltfläche "Übernehmen" und dann auf "Ok". Der Filter ist nun aktiviert. Wenn ihr Kind nach Ihnen surft, sollten Sie alle Browserfenster schließen und den Internet Explorer neu starten. Ansonsten sind die Seiten, die Sie evtl. durch das Eingeben des Supervisor-Passworts für sich zugänglich gemacht haben, weiterhin aufrufbar!

** Der ideale Filter, der Unerwünschtes zurückhält und Problemfreie Seiten durchlässt, ist leider noch nicht erfunden. Verzichten Sie dagegen gänzlich auf Sicherheit, haben Ihre Kinder vollen Zugriff auf nicht geeignete Inhalte. Beachten sollten Sie bei der Wahl des Filterprogramms, das mehrere Konten wählbar sind - passend zum Alter der Kinder. Sie als Eltern müssen ihn leicht bedienen können. Bei AOL, T-Online und Windows Vista ist es möglich, unnötig blockierte Seiten in die eigenen Einträge einzubeziehen.
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