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Das Kind privat versichern trotz GKV

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Oftmals kommt die Frage auf, ob und wie Eltern ihr Kind privat versichern können. Die Antwort darauf bietet das Kostenerstattungsprinzip in der GKV:

Zwischen Kassen- und Privatpatienten gibt es einen großen Unterschied. Dieser liegt darin, dass bei gesetzlich versicherten nur bestimmte Leistungen zu bestimmten Preisen vom Arzt direkt abgerechnet werden dürfen. Diese Abrechnung bekommt er dann von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt (GVK). Im Gegensatz dazu, kann der Arzt bei Privatversicherten frei vereinbaren, was durchgeführt werden soll. Anschließend kann er dafür eine Rechnung stellen und der Privatversicherte kann dafür Erstattung von seiner Krankenversicherung erhalten. Während eine gute private Vollversicherung für Kinder ohne Selbstbehalt in der Regel je nach Versicherer von 160 Euro aufwärts im Monat kostet, kann man das Kind im Kostenerstattungsprinzip schon für gut 70 Euro monatlich zum vollwertigen Privatpatienten machen

Oftmals kommt die Frage auf, ob und wie Eltern ihr Kind privat versichern können. Die Antwort darauf bietet das Kostenerstattungsprinzip in der GKV:
Die Frage wird von dem 5. Buch des Sozialgesetzbuches über die gesetzliche Krankenversicherung (§13 SGB V Kostenerstattung) beantwortet. Dieses setzt voraus, dass gesetzlich Versicherte anstelle der direkten Kostenübernahme für die Sach- und Dienstleistung im Gesundheitswesen alternativ auch die Kosten für die Kassenleistungen erstattet bekommen- Diese Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip kann jederzeit bei der Krankenkasse erfolgen und beantragt werden. Natürlich kann dies auch jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Aktiv informieren die meisten GVKs nicht über diese Möglichkeit und daher ist diese Möglichkeit den meisten Leuten nicht bewusst.

Was müssen Sie tun?

Zunächst muss die Krankenkasse schriftlich informiert werden. Dabei teilen Sie ihr mit, dass Sie das Kostenerstattungsverfahren nutzen möchten. Nachdem Sie eine Antwort dafür erhalten haben, kann ein Termin zum Start des Kostenerstattungstarifes ermittelt und beantragt werden.
Durch die Inanspruchnahme der Kostenerstattung, ändert sich folgendes bei Ihnen:

Sie werden zum Privatpatient und zahlen Ihre Rechnung selber (Erstattung durch GKV und PKV)
Ihr Arzt rechnet nicht mehr mit der Krankenkasse direkt ab.
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Ihnen und dem Arzt.
Sie erhalten die Arztrechnungen, Apothekenquittungen und weitere Rechnungen, von Heilpraktiker, Physiotherapeuten etc. Hier kann man genau sehen, was der Arzt für Sie abrechnet. Dies ist Ihnen bisher verborgen geblieben.
Wie beschrieben, reichen Sie die Rechnungen und Quittungen zunächst bei Ihrer GKV ein und anschließend bei der PKV zur Erstattung.
Sobald diese Gelder dann auf Ihrem Konto sind, haben Sie ausreichend Zeit Ihren Arzt zu bezahlen


Weiter Informationen unter: https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/gesetzlich-versichert-sein-und-privat-behandelt-werden/

 

 

 

 

 

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