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Familienkasse: „Notfall-KiZ“ unterstützt Familien mit kleinem Einkommen in der Corona-Krise

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Durch die Corona-Krise kommt es bei vielen Familien zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Neben dem Kindergeld können Familien mit kleinem Einkommen bei ihrer Familienkasse auch einen Kinderzuschlag beantragen. Im Rahmen des Sozialschutzpakets hat die Bundesregierung die Beantragung als „Notfall-KiZ“ vereinfacht.

Familien mit geringem Einkommen können so monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Auch Selbständige oder Eltern werden erreicht, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.

Erleichterter Zugang und Berechnung des KiZ

Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bislang das durchschnittliche Einkommen der vergangenen sechs Monate. Der Notfall-KiZ wird vorübergehend anhand des Elterneinkommens aus dem letzten Monat vor Antragstellung berechnet. Bei Antragstellung im April 2020 ist also zum Beispiel das Einkommen aus März 2020 relevant.

Durch diese zeitlich befristete Umgestaltung kann der KiZ die aktuelle krisenbedingte Lebenslage von Familien, die in den Einkommensbereich der Leistung fallen, besser erfassen.

Außerdem wird beim KiZ in diesen Fällen zwar das Einkommen, nicht aber das Vermögen geprüft. Es reicht in der Regel aus, wenn die antragstellende Person erklärt, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Der Kinderzuschlag kann dadurch höher ausfallen. Die Regelungen erleichtern die Beantragung.

Mit Hilfe des „KiZ-Lotsen“ können Eltern prüfen, ob ein Anspruch besteht: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
 

Online-Antrag

„Ich empfehle allen Eltern den Antrag auf Kinderzuschlag online zu stellen. Dort werden die Eltern Schritt für Schritt durch den Antrag geführt, so dass alle notwendigen Angaben enthalten sind. Das funktioniert sogar mit Smartphone oder Tablet,“ erklärt Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen.

Das abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.

Der Direkteinstieg zum „Notfall-KiZ“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

Alle Informationen sowie die Zugänge zu den eServices der Familienkasse finden sich auf: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

 

Quelle: Agentur für Arbeit / Familienkasse

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