Sorgerecht für nichteheliche Väter
Letztes Jahr hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden, dass dies gegen die Elternrechte der Väter verstößt und dem Deutschen Gesetzgeber aufgegeben, die Regelung zu ändern. Nun wird zwar weiterhin die nicht verheiratete Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht haben. Der Vater kann jedoch durch ein vereinfachtes Verfahren vor dem Familiengericht das gemein- same Sorgerecht beantragen. Verwehrt wird es ihm nur, wenn eine gemeinsame Sorge der Eltern dem Wohl des Kindes widerspräche. Insbesondere ist nicht Voraussetzung, dass er mit dem Kind gelebt oder eine Beziehung mit der Mutter geführt hat.
Aber was bedeutet Sorgerecht eigentlich? Vielfach wird das Sorge- recht mit anderen Elternrechten verwechselt oder vermengt. So hat jeder leibliche Elternteil ein Umgangsrecht auch wenn er nicht Inhaber des Sorgerechts ist. Das Sorgerecht betrifft nur die „großen Entscheidungen“, die für ein Kind getroffen werden müssen. So zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Bestimmung der Religionszugehörigkeit und der Schulwahl sowie die Einverständniserklärung zu ärztlichen Eingriffen. Alle anderen Entscheidungen kann derjenige, bei dem das Kind lebt, auch dann allein treffen, wenn es ein geteiltes Sorgerecht gibt.
Obwohl die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes noch nicht Gesetz geworden sind, wenden die Familiengerichte das neue Recht bereits an. Es gibt zahlreiche Klagen auch von Vätern älterer Kinder, die nun die Chance nutzen, das Mitsorgerecht zu erhalten.
Die Zukunft wird zeigen, ob dies für die Kinder und Eltern Segen oder Fluch bringt. Es ist sicher nicht zu leugnen, dass der grundsätzliche Wunsch sein muss, ein Kind von beiden Eltern umsorgt zu sehen. Die Realität zeigt jedoch, dass selbst Eltern, die ihre Kinder vorher gemeinsam versorgt haben, nach der Trennung oft nur schwer in der Lage sind, ihre eigenen Gefühle zurück zu stellen und im Sinne der Kinder einvernehmliche Entscheidungen zu treffen. Durch ein gemeinsames Sorgerecht in – fast – jeder Familienkonstellation könnten Streitigkeiten noch vermehrt werden. Und letztlich belastet jeder Streit zwischen den Eltern das Kind.
Die Rechtsanwaltspartnerschaft Gromann Petersen & Partner berät Sie gern persönlich zu allen weiteren Fragen rund um das Sorgerecht und das Familienrecht.
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Rechtsanwältin Dr. Inga Petersen
Fachanwältin für Medizinrecht
Nach dem Studium in Münster/Westfalen wurde Rechtsanwältin Dr. Petersen 1997 als Rechts- anwältin zugelassen. Es folgte die Promotion im familienrechtlichen Bereich, in dem auch einer ihrer Schwerpunkte liegt.
Sie betreut Trennungen und Scheidungen mit allen dazugehörigen Auseinandersetzungen und erarbeitet individuelle Eheverträge.
Seit 2005 ist sie Fachanwältin für Medizinrecht und hier insbesondere in den Bereichen Arzthaftungsrecht, Vertrags- arztrecht und Gestaltung von Praxisverträgen tätig.