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Aufsichtsplicht - Eltern, Kita, Schule

Aufsichtsplicht - Eltern, Kita, Schule

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  • Kindergarten & Schule

Wer hat wann, wie und wo die Aufsichtspflicht über Kinder? Wann besteht eine Aufsichtspflichtverletzung und wie ist eigentlich die Aufsichtsplicht der Eltern , die Aufsichtspflicht in der Kita oder die Aufsichtspflicht der Schule geregelt? Die wichtigsten Informationen für Eltern kurz und übersichtlich zusammengefasst.

Was genau ist eigentlich Aufsichtsplicht?

Aufsichtspflicht an sich steht dafür, dass eine volljährige Person zur Aufsicht über eine oder mehrere Minderjährige Personen verpflichtet ist. Im Gesetz ist die Aufsichtspflicht nicht definiert, § 832 des BGB lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass eine minderjährige Person, egal wie alt und wie reif diese ist, immer beaufsichtigt werden muss. Ein anderer Minderjähriger kann nicht Erziehungsberechtigt und damit Aufsichtsführend sein, was § 1 JuSchG regelt. Die Aufsichtspflicht haben in erster Regel die Eltern, diese können die Aufsichtspflicht aber auf andere Personen, wie Erzieher oder Lehrer, übertragen.

Schutzfunktion der Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht bedeutet zusammengefasst also, dass eine volljährige Person die Aufsicht über eine minderjährige Person hat. Diese volljährige Person übernimmt eine Schutzfunktion, was einerseits bedeutet, der minderjährigen Person eine Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen, andererseits aber auch, diese vor Gefahren zu warnen, zu beschützen und Schaden an Dritten zu verhindern. Dabei ist es von dem Alter, dem Charakter und der Reife des Minderjährigen, sowie von der Umgebung und der Art der Beschäftigung abhängig, wie engmaschig Kinder überwacht werden müssen. Generell kann man davon ausgehen, dass Kleinkinder am engmaschigsten unter Aufsicht stehen, bei älteren Kindern kann der Abstand der Kontrollen vergrößert werden. Jedoch sollte dabei immer der Entwicklungsstand und das bisherige Verhalten berücksichtigt werden. Ein Kind, dass durch Streiche oder ähnliches aufgefallen ist, sollte genauer beaufsichtigt werden als ein Kind, dass nie durch solches Verhalten auffällig geworden ist. Je älter ein Kind ist, desto größer können die Abstände der Überwachung ausfallen. Die Aufsichtspflicht beinhaltet auch, dass die aufsichtsführende Person über Krankheiten, Allergien und ähnliches informiert ist sowie die räumlichen Bedingungen beachtet.

Aufsichtspflichtverletzung

Was Aufsichtsplicht ist, wissen wir jetzt. Was aber noch nicht klar ist, ist was eine Aufsichtspflichtverletzung ist. In der Regel beinhaltet Aufsichtspflicht, dass die Aufsichtsperson Regeln aufstellt, vor Gefahren warnt und je nach Alter und Aktivität, das Kind überwacht, so dass weder die Möglichkeit besteht, dass das Kind selbst zu schaden kommt, noch jemand anders. Sollte sich das Kind aber verletzten oder jemand anderes verletzten bzw. Dessen Eigentum beschädigen, kann über Aufsichtspflichtverletzung diskutiert werden. Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt vor, wenn die aufsichtsführende Person das Kind zu lange allein gelassen hat oder sich mit anderen Dingen beschäftigt hat und so das Kind aus den Augen verloren hat. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt zum Beispiel vor, wenn das Kind auf einem hohen Klettergerüst spielt und schreit "Ich springe" und die aufsichtsführende Person nicht reagiert, da sie gerade eine Nachricht auf ihrem Handy schreibt.

Aufsichtspflicht der Eltern

Die Eltern trifft die Aufsichtsplicht als erste. Direkt geregelt ist alles in § 1631 BGB und umfasst ganz allgemein gesprochen, das Recht und die Pflicht von Eltern, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Eltern sollen dabei das Ziel verfolgen ihr Kind vor Schaden zu beschützen, sei es dass es sich den Schaden selbst zufügt oder durch Dritte zugefügt wird. Zusätzlich soll auch Dritten keinen Schaden passieren. Dadurch entsteht aber das Dilemma, dass Eltern grundsätzlich verfolgt. Wie soll man ein Kind zur Selbständigkeit erziehen und gleichzeitig dafür sorgen, dass nichts passiert? In dem Punkt tritt wieder ein, was vorher schon gesagt wurde. Aufsichtspflicht ist von Verhalten und Alter des Kindes abhängig. Und daran sollten Eltern sich orientieren.

Aufsichtspflicht in der Kita

Viele Kinder gehen ab 3 Jahren in den Kindergarten. Mit der Kita-Anmeldung übernimmt der Kindergarten durch den Aufnahmevertrag auch die Aufsichtspflicht. Die Erzieher sind durch ihren Vertrag verpflichtet, die Aufsichtspflicht zu erfüllen und die Kinder zu erziehen. Die Aufsicht sollte sich immer verschiedene Fragen stellen. Wie alt ist das Kind? Wie ist die Persönlichkeit des Kindes? Womit beschäftigt sich das Kind? Wie die allgemeine Situation? Wie sind die räumlichen und örtlichen Begebenheiten? Was traue ich mir selbst zu? Sehe ich mich der Anforderung gewachsen? und Wie groß ist die Gruppe? Aus all diesen Faktoren ergibt sich die Art der Aufsichtspflicht.

Aufsichtsplicht in der Schule

Besonders für Eltern, deren Kinder im Sommer eingeschult werden, stellt sich die Frage nach der Aufsichtspflicht der Lehrer und der Schule. Wo beginnt und endet die Aufsichtsplicht der Schule und was umfasst sie?

Die Aufsichtspflicht der Schule umfasst nicht den Weg zwischen Wohnung und Schule bzw. Den Weg zwischen Wohnung und der schulischen Veranstaltung, wie zum Beispiel einem Theaterbesuch.  Die Schule vernachlässigt ihre Aufsichtsplicht auch dann nicht, wenn ein Schüler das Gelände unerlaubt verlässt, solange ihn die Lehrer vorab versucht haben ihn daran zu hindern. Als letztes vernachlässigen sie ihre Aufsichtsplicht auch dann nicht, wenn die Eltern ihr Einverständnis gegeben haben, dass der Schüler zum Beispiel das Gelände verlässt. Aber wann sind Lehrer verpflichtet Aufsicht zu führen und wie ist diese Aufsicht zu führen? Zu aller erst ist der Lehrer dafür zuständig in seiner Klasse, die er unterrichtet oder betreut die Aufsicht zu führen. Die Aufsichtspflicht ist auch in den Pausen zu gewährleisten. In der Regel teilt hier die Schule die Lehrer ein, die hier die Schüler im Gebäude oder auf dem Pausenhof beaufsichtigen.

Bild: © Fotolia

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