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Die neue Definition von FAMILIE

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„Familie“ bedeutet in der heutigen Zeit etwas ganz Anderes als es noch vor 20 Jahren der Fall gewesen ist.

Die Anwaltssozietät Dr. Baun, Gutsche, Braunholz, Angermann berät 

Unverheiratete Paare leben zusammen, tragen aber die gemeinsame Verantwortung für die gemeinsamen Kinder. Nach einer Trennung finden sich neue Paare, die jeweils auch Mitverantwortung für die Kinder des anderen Partners aus vorangegangenen Beziehungen übernehmen wollen. Manchmal tragen auch Alleinerziehende die gesamte Verantwortung für die Kinder allein. 

Um den neuen Familiensituationen gerecht zu werden und auch im Notfall reagieren zu können, ist ein genauer Blick auf die jeweilige Situation erforderlich

Für verheiratete Paare regelt die gemeinsame elterliche Sorge das Gesetz. Unverheiratete Paare hingegen können eine gemeinsame Erklärung vor dem Jugendamt abgeben, zukünftig die Sorge für die Kinder gemeinsam ausüben zu wollen. Alleinerziehende können mithilfe einer solchen Erklärung Vertraute/Freunde einsetzen, die bei der Ausübung der elterlichen Sorge „einspringen“ können, wenn man selbst nicht (mehr) dazu in der Lage ist. 

Ist der Ex-Partner vielleicht für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht greifbar, können Teile des Sorgerechts zur alleinigen Ausübung auf das andere Elternteil übertragen werden oder das betreuende Elternteil kann mit Hilfe von Vollmachten Teile der elterlichen Sorge ohne den Ex-Partner ausüben. 

Aber auch hinsichtlich des Erbes sind bei Patchwork-Familien eine Vielzahl von Konstellationen denkbar, die ein Abweichen von den gesetzlichen Regelungen erforderlich machen, um den neuen Partner und insbesondere auch die – zum Teil nicht gemeinsamen - Kinder umfassend abzusichern. 

Wichtig dabei ist eine möglichst genaue Beantwortung der Frage „WAS WILL ICH?“ 

Nur so lässt sich sicherstellen, dass die für eure Wünsche bestmögliche Vertragsgestaltung gefunden wird. Hierfür empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren, der mit gezielten Fragen die optimale Vertragsgestaltung für euch herausfinden kann. Die Kanzlei Dr. Baun, Gutsche, Braunholz, Angermann kann euch dabei aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite stehen. 

Eure Rechtsanwältin Annika Hergesell


DR. BAUN, GUTSCHE, BRAUNHOLZ, ANGERMANN
Rechtsanwälte. Fachanwälte. Notare. Gegründet 1922

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34117 Kassel 

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