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Frühstart-Rente 2026: Was jetzt wichtig ist

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Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Fördermodell zur Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche, das ab 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Da zum jetzigen Stand (September 2025) noch kein Gesetzentwurf vorliegt, ist eine Einführung Mitte 2026 oder Anfang 2027 wahrscheinlicher. Alle Informationen zu diesem Thema sind dementsprechend vorläufig und nicht durch ein Gesetz gesichert. Wir haben für euch die wichtigsten Antworten auf zentrale Fragen zusammengetragen.

Was ist die Frühstart-Rente? 

Hinter der Frühstart-Rente steckt folgende Idee: Jedes Kind in Deutschland soll vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich einen Betrag von 10 Euro vom Staat erhalten, der in ein individuelles Depot für die Altersvorsorge eingezahlt wird. Die reine staatliche Förderung beträgt pro Kind dementsprechend 1.440 Euro. 

Das Geld soll beispielsweise in Fonds oder ETFs angelegt werden und erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Damit soll das Bewusstsein für private Vorsorge und Finanzbildung bei den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. 

Wichtig ist, dass die staatliche Förderung als Ergänzung zur privaten Altersvorsorge dienen soll, nicht als alleinige Vorsorge. 

Wer kann und darf die Frühstart-Rente in Anspruch nehmen? 

Auch das ist noch nicht ganz klar. Die Förderung könnte aber für Kinder vorgesehen sein, die in Deutschland leben und hier auch eine Schule oder andere Bildungseinrichtung besuchen. Für Auslandsjahre oder Sonderfälle gibt es bisher keine abschließenden Regelungen. 

Wie und wo wird das Geld angelegt? 

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es dazu, dass das Geld in ein “individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot" fließen soll. Die Förderung soll also in renditestarken Kapitalmarktprodukten, wie breit gestreuten ETFs angelegt werden. 

Wann kann über das angelegte Geld verfügt werden? 

Das angesparte Kapital ist frühestens ab Regelrentenalter (derzeit 67 Jahre) verfügbar - vorher nicht. Auch nicht für Studium, Ausbildung oder eine eigene Wohnung. Eine vorzeitige Verfügung oder Auszahlung ist nicht möglich. 

Müssen Steuern bezahlt werden? 

Während der staatlichen Förderung, also vom 6. bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, sollen die Einnahmen steuerfrei sein. Erst mit der Auszahlung (ab 67. Lebensjahr) wäre eine Versteuerung nach dem Einkommenssteuersatz denkbar. 

Was passiert mit dem Depot nach dem 18. Lebensjahr?

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es dazu: “Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden.”

Der jährliche Höchstbetrag ist derzeit noch nicht festgelegt. 

Was ist noch nicht geklärt?

Der tatsächliche Starttermin verzögert sich voraussichtlich bis 2027, da es noch keinen Gesetzesentwurf gibt. Daher sind viele Details zur Frühstart-Rente noch unklar. 

  • Wer gilt im Detail als anspruchsberechtigt? Unklar ist, ob zum Beispiel Kinder mit Auslandsjahr, private oder internationale Schulen oder bestimmte Wohn- und Familiensituationen berücksichtigt werden. 
  • Wie läuft die technische Umsetzung ab? Noch offen ist, ob das Konto automatisch eröffnet wird, ob Eltern aktiv werden müssen und wie der Verwaltungsaufwand gestaltet wird. 
  • Welche Anlageprodukte werden zugelassen? Es steht auch noch nicht fest, welche Fonds, ETFs oder andere Produkte genutzt werden dürfen, wer die Auswahl trifft und wie die Sicherheit für Familien organisiert wird. 
  • Gibt es eine Zusatzförderung für einkommensschwache Familien? Ein Zuschlag von etwa 5 Euro ist zwar im Gespräch, aber die genaue Gestaltung, Anspruchsprüfung und Beantragung sind nicht weiter definiert. 
  • Was passiert bei Sonderfällen im Lebenlauf? Offene Fragen gibt es auch bei längerer Krankheit, Wechsel der Bildungseinrichtung oder Unterbrechungen in der Schullaufbahn. 
  • Wie sieht die spätere Besteuerung aus und welche Regeln gelten zur Vererbbarkeit? Es sind noch keine klaren Regeln veröffentlicht, wie die Besteuerung im Rentenalter erfolgt oder wie die Erbschaft geregelt wird, falls die Anspruchsperson vor dem 67. Lebensjahr verstirbt. 
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