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Swimmingpool

  • Kategorie:  
  • Haushalt, Wohnen & Einrichten
Nicht jeder hat einen Strand in unmittelbarer Nähe und das Freibad ist gerade an heißen Tagen oft überfüllt. Wer träumt da nicht vom Pool in seinem eigenen Garten, wo sich die ganze Familie entspannt abkühlen kann? Beachten Sie die richtige Pflege und die Sicherheitsbedingungen, können Sie und Ihre Kinder sehr viel Freude mit dem eigenen Schwimmbecken haben.

Badespaß für die ganze Familie: mit einem eigenen Pool

So ein Pool alleine ist für die meisten Erwachsenen vermutlich genug. Für Ihre Kinder wird der Spaß allerdings noch größer, wenn Sie zusätzlich Poolzubehör  besorgen. Das kann ein Schwimmsessel oder eine Schwimminsel sein, oder eine aufblasbare Dart-Scheibe mit passenden Pfeilen zum Werfen.

Anforderungen an den Pool-Standort

Aber bevor Sie sich und Ihre Familie schon zufrieden am Pool liegen und kühlen Eistee schlürfen sehen, müssen Sie erst mal überprüfen, ob der eigene Garten für einen Pool geeignet ist. Ist er groß genug und hat er genügend Freifläche, die nicht von Bäumen überschattet wird? Blätter und Blüten verschmutzen den Pool schnell und machen die Reinigung zu einer nervigen Angelegenheit. Außerdem muss der Pool den gesetzlichen Abstand zu den Nachbargrundstücken einhalten. Die durchschnittliche Größe für einen Gartenpool liegt bei etwa sieben mal drei Metern.

Der Bau eines Pools muss beim zuständigen Bauamt angemeldet werden. Bis 100 Kubikmetern Volumen ist der Pool in Deutschland meist baugenehmigungsfrei, weshalb Familien die Baubewilligung recht schnell erhalten sollten. Beim Bauamt sollten Sie sich vorab auch über Ausnahmeregelungen zum Standort und weitere Baubedingungen informieren. Weitere Informationen zum Bau eines Gartenpools finden Sie in diesem Artikel.

Sicherheit am Pool beachten

Planschen im Pool macht unglaublichen Spaß, jedoch gelten auch hier wie bei öffentlichen Schwimmbecken üblichen Regeln zur Sicherheit:

  • Nicht am Beckenrand laufen!

  • Nicht mit vollem Magen baden!

  • Nicht überhitzt ins kalte Wasser springen!

Machen Sie das Ihren Kindern klar, ohne gleich als Spaßbremse zu gelten. Von der Aufsichtspflicht sind Sie allerdings nicht entbunden, nur weil es Ihr eigener Garten ist. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Kinder wie zu einem Strand- oder Freibadbesuch ausreichend Sonnenschutz auf der Haut tragen.

Als Pooleigentümer sind Sie zudem in der Sicherheitspflicht. Das bedeutet, das Becken muss durch eine Abdeckung vor unbefugtem Betreten, vor allem durch Kinder, gesichert sein. Zudem sollten Grundstück und Pool nicht frei zugänglich sein.

Bild: © Valueline/Thinkstock

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