Unterhalt von den Eltern
Der überwiegende Teil aller Studenten wird hierzulande von den Eltern finanziell unterstützt. Sie sind die wichtigste Quelle der Studienfinanzierung und zum Ausbildungsunterhalt auch volljährigen Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet. Dies gilt sowohl bis zur Beendigung der ersten Ausbildung als auch für die Dauer des Studiums. Hierfür bekommen die Eltern staatliche Unterstützung in der Form von Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag bis maximal zum 25. Geburtstag. Der Anspruch auf Unterhalt erlischt im Gegensatz zum Kindergeld nicht mit vollendetem 25. Lebensjahr. Die Höhe der Unterhaltszahlungen bzw. -forderungen ist vom Einkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt abhängig. Den Eltern steht ein bestimmter Betrag für das Existenzminimum zur Verfügung. Wohnt der/die Studierende während des Studiums noch zu Hause, muss der Unterhalt nicht in der Form von Geld ausgezahlt werden. Einen Teil können sie auch durch Naturalleistungen wie Unterkunft und Verpflegung erbringen.
Ein Studium ist auch für uns Eltern ein finanzieller Kraftakt
Nicht alle Eltern können es für die Kinder komplett finanzieren. Ein Kredit kann durch die schwierige finanzielle Phase helfen. Erfahrt alles über die Möglichkeiten der Kreditfinanzierung. Der Vergleich der Darlehen ist kostenlos, unverbindlich und einfach: Der Wunschbetrag, die Laufzeit und der Verwendungszweck werden angegeben und nach Klick auf "Kreditvergleich starten" die Kredite verschiedener Anbieter angezeigt. Dies ist immer wichtig, denn die Unterschiede können von Bank zu Bank sehr groß sein.
Achtung:
Die Banken geben bei Darlehen zwei Zinssätze an, Soll- und Effektivzinssatz. Ersterer enthält lediglich den reinen Zins des Darlehens und keine Nebenkosten. Der Sollzins ist deshalb günstiger als der Effektivzins. Beim Vergleich der Kredite ist Letzterer entscheidend, da dieser die tatsächlichen Kosten aufzeigt.
Unterstützung vom Staat
Genügen die finanziellen Mittel der Eltern nicht, beteiligt sich der Staat. Er sagt, dass Kinder ein Recht auf angemessene Ausbildung haben, zu der auch ein Studium zählt. Damit es nicht am Finanziellen scheitert, wird eine Finanzierungshilfe geboten. Für diesen Fall sollten Studenten beim Amt BAföG beantragen. Studierende wenden sich hierfür an das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule. Beim Antrag auf BAföG, also der Ausbildungsförderung, werden, genau wie bei den Unterhaltsansprüchen, die Vermögensverhältnisse der Eltern überprüft.
Vorteil:
BAföG ist jeweils zur Hälfte eine staatliche Leistung und ein zinsloses Darlehen. Studierende müssen demnach nur die Hälfte des erhaltenen BAföGs zinsfrei zurückzahlen. Wenn der Studierende in das Berufsleben startet, ist die zu zahlende monatliche Rate abhängig vom Einkommen. Bei einem Studienkredit handelt es sich im Gegensatz zum BAföG um einen Vollkredit, der vollständig plus Zinsen zurückgezahlt werden muss. Damit dieser bewilligt wird, müssen Studierende die Bonität belegen.
Damit der BAföG-Antrag vom Amt der Hochschule oder Studierendenwerk bewilligt wird, gibt es einige Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Daueraufenthaltsrecht, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Niederlassungserlaubnis
- Finanzieller Bedarf: eigenes Einkommen, Vermögen und Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners/der Lebenspartnerin werden berücksichtigt
- BAföG-Altersgrenze beträgt 45 Jahre, Ausnahmen Studierende mit Kindern
- Erststudium in Vollzeit, inklusive Bachelor- und Masterstudiengänge, die auf dem Bachelorabschluss aufbauen
- Nachweis über erbrachte Studienleistungen ab dem vierten Semester
Die maximale BAföG-Förderdauer beläuft sich auf die jeweilige Regelstudienzeit des Studiengangs. Ein Zusatzeinkommen durch den Studierenden kann Auswirkungen auf Einnahmequellen wie das BAföG haben. Es wird eventuell gekürzt oder gänzlich gestrichen.
Vorher ansparen innerhalb der Familie
Viele Eltern legen für die Finanzierung der Ausbildung oder des Studiums ihrer Kinder rechtzeitig etwas Geld zurück. Beim Vermögensaufbau können auch andere Familienangehörige wie die Großeltern unterstützen, beispielsweise mit größeren Geldgeschenken oder Sparplänen von Banken, Versicherungen oder anderen Gesellschaften, die dafür verschiedene Anlageprodukte anbieten. Familienangehörige, die sichergehen möchten, dass das Geld ausschließlich dem Kind zugutekommt, sollten das Konto auch auf dessen Namen abschließen. Die Eltern dürfen kein Geld abheben, sondern verwalten es lediglich bis zur Volljährigkeit. Finanzielle Unterstützung durch die Familie ist ideal. Ob damit alle Kosten gedeckt werden können, hängt von den privaten Möglichkeiten ab. Es hilft aber schon sehr, wenn damit ein Teil der Fixkosten gezahlt werden kann.
Ausbildungsversicherung
Eine weitere Möglichkeit ist es, frühzeitig eine Ausbildungsversicherung für den Nachwuchs abzuschließen, um die hohen Kosten während der Ausbildung oder des Studiums finanzieren zu können. Diese Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist darauf ausgelegt, für die Ausbildungszeit finanzielle Sicherheit zu bieten. Die Höhe der Summe, die der Versicherte durch die monatlichen Beiträge mehrere Jahre lang anspart, ist vertraglich festgelegt. Das Gleiche gilt für den Zeitpunkt, an dem die Versicherungssumme zur Verfügung steht. Meist ist die Ausbildungsversicherung so gestaltet, dass sie mit Beginn der Ausbildung/des Studiums Zahlung(en) leistet. Wichtig ist es, frühzeitig damit zu beginnen.
Die Art der Auszahlung kann variieren, beispielsweise:
- Einmalige Auszahlung bei Vertragsende
- Monatliche Ausbildungsrente
Der angesparte Geldbetrag ist nicht zweckgebunden und kann somit nach Belieben verwendet werden. Vielleicht bleibt noch etwas für einen Urlaub mit der Familie in den Semesterferien übrig, beispielsweise für einen Urlaub in der Oberlausitz.
Kinderdepot
Ein Kinder-Depot ist ein normales Depot, das auf den Namen des Kindes eröffnet und meistens kostenfrei geführt wird. Dies geschieht in der Form von Wertpapieren, wie beispielsweise:
- Aktien
- Anleihen
- Fonds
- ETFs (Sparpläne auf Indexfonds)
Um das Risiko zu minimieren, sollten die Sparbeträge über verschiedene Märkte gestreut werden. Es muss mit Wertschwankungen gerechnet werden. Schon kleine monatliche Beträge können über die Jahre hinweg zum attraktiven Vermögen wachsen und das Investieren in diverse Anlageklassen zum potentiell höheren Vermögenswachstum führen. Die Eltern oder andere Angehörige eröffnen und verwalten das Depot und zahlen regelmäßig in den Fondssparplan ein. Durch die langfristige Ansparung kann eine gute Rendite erwirtschaftet werden und das Kind damit beispielsweise das Studium finanzieren. Wer das Risiko einer Aktienanlage scheut, kann zudem mit niedrigerer Verzinsung ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto einrichten und so Kapital für den Nachwuchs ansparen. Das Kinderdepot verspricht eine höhere Rendite als zum Beispiel das klassische Sparbuch.
Beispiel:
Beginnen Eltern mit der Geburt des Kindes einen ETF-Sparplan, kommen bei einem Sparbetrag von 50 Euro monatlich und einer Rendite von sieben Prozent im Jahr nach 18 Jahren bereits mehr als 20.000 Euro zusammen. Rund die Hälfte des Studiums ist damit finanziert. Der Rest kann, falls nötig über ein Darlehen aufgestockt werden.
Achtung:
Bei verschiedenen Abschlüssen wie dem Kinderdepot kann das Kind ab einer bestimmten Geldsumme wie 15.000 Euro einen möglichen BAföG-Anspruch verlieren.
Fazit
Das Studium des eigenen Kindes ist finanziell besonders herausfordernd für Eltern, sodass sie frühzeitig darüber nachdenken sollten, wie es voll oder teilweise finanziert wird. Nicht jeder Studierende erhält BAföG. Es gibt verschiedene Optionen, wie einen Fondssparplan oder Kredit, die finanziellen Anforderungen abzudecken. Für unvorhergesehene Zusatzkosten kann auch über ein Kleinkredit nachgedacht werden.