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genderneutrale Namen

Genderneutrale Kindernamen

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  • Mädchennamen
Eltern, die ihren Kindern einen Namen geben wollen, der modern ist und nicht in Verbindung mit einem bestimmten Geschlecht gebracht werden kann, entscheiden sich für genderneutrale oder unisex Namen. Solche Namen werden immer beliebter, weil sie den Kindern die Freiheit geben, ihre Identität selbst wählen zu können. Geschlechtsneutrale Namen sind daher zeitlos und passen für jedes Geschlecht. Wir haben für euch einige genderneutrale Vornamen aufgelistet:

Alex - aus dem Griechischen: “der (die) Beschützer(in) der Menschen” 

Charlie - aus dem Althochdeutschen/Altfranzösischen: “freier Mann”, “die Freie

Conny - lateinischer Ursprung: “kühne(r) Ratgeber(in)”, “der/die Standhafte

Daniele - aus dem Hebräischen: “Gott ist mein Richter

Dominique - Französisch/lateinischer Ursprung: “Zum Herrn gehörend

Elia - hebräischer Ursprung:  “Mein Gott ist Jahwe

Elin - aus dem Skandinavischen: “der/die Leuchtende”, “der/die Strahlende

Jona(h) - aus dem Hebräischen: “der/die Taube”, “Friedensbringer/in

Kim - englischer/koreanischer Ursprung: “der/die Krieger/in”, im Koreanischen: Gold bzw. Metall

Lian - chinesischer Ursprung: “der/die Krieger/in”, “Lotusblume

Lou - aus dem Althochdeutschen: “berühmte(r) Kämpfer(in)

Luca - lateinischer Ursprung: “der/die Leuchtende

Maxi - aus dem Lateinischen: “der/die Größte”, “der/die Erhabene

Mavi - türkischer Ursprung: “blau

Mika - hebräischer/finnischer Ursprung: “Wer ist wie Gott?” (hebräisch), “neu”/”frisch” (finnisch)

Quinn - Irisch-keltischer Ursprung: “der/die Weise

Robin - aus dem Englischen: “der/die Ruhmreiche”, “kleines Rotkehlchen

Sam - aus dem Hebräischen: “Gott hat gehört

Toni - lateinischer Ursprung: “der/die Unschätzbare”, “der/die Wertvolle

 

Schon gewusst? 

Bis 2008 mussten Eltern, die sich für einen genderneutralen Namen entschieden haben, zusätzlich einen Zweitnamen wählen, der auf das Geschlecht des Kindes hindeutet. Inzwischen hat sich das geändert: Heute kann ein Unisex-Name vergeben werden, ohne dass ein zweiter Name Pflicht ist. Allerdings nur dann, wenn das Geschlecht zum Beispiel eindeutig aus der Geburtsurkunde hervorgeht. Dennoch kann es Unterschiede je nach Standesamt geben, denn manche sind bei der Eintragung von Unisex-Namen strenger als andere. Wenn ihr ganz sicher gehen möchtet, solltet ihr euch daher frühzeitig bei eurem zuständigen Standesamt informieren.

 

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