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Kinderarbeit

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  • Recht
Wenn von Kinderarbeit geredet wird, denken die meisten Menschen sofort an die schlimmen Bedingungen in den Ländern der Dritten Welt. Diese extreme Form gibt es in Deutschland natürlich nicht mehr, doch trotzdem können Kinder auch hierzulande arbeiten, wenn sie es möchten.

Bestimmungen der Kinderarbeit

1997 gab es in Deutschland zum letzten Mal eine größere Reform zum Thema Kinderarbeit. Doch bereits 160 Jahre zuvor wurden die ersten Vorschriften geändert, sodass Kinder unter 9 Jahren nicht mehr in Fabriken arbeiten durften. Nach und nach wurden viele weitere Bestimmungen ausgebessert. Was müssen also Eltern, Kinder und Jugendliche beachten, wenn sie heutzutage zum Beispiel auf kalaydo.de nach einem Neben- oder Ferienjob suchen? Das nun geltende Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren keiner Erwerbsarbeit nachgehen dürfen. Das Gesetz gilt jedoch nicht für geringfügige Hilfeleistungen. Das heißt, dass Kinder durchaus ab und zu arbeiten können, wenn sie mit der Einwilligung ihrer Eltern eine leichte Beschäftigung aufnehmen. Das ist aber nur ab dem 13. Lebensjahr erlaubt und mit strengen Grenzen verbunden. Alle Tätigkeiten müssen leicht sein und dürfen die Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit des Kindes nicht gefährden. Auch der regelmäßige Schulbesuch darf durch die Arbeit nicht eingeschränkt werden. Deswegen darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag betragen und vor oder während der Schulzeit liegen.

Mögliche Arbeitsgebiete

Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche während der Schulferien höchstens vier Wochen arbeiten. Auch hierbei unterliegt die Gestaltung der Arbeitsbedingungen strengen Regeln. Natürlich gibt es für alle Gesetze Ausnahmen. So dürfen Kinder und Jugendliche manchmal sogar am Wochenende arbeiten. Zudem bestehen Ausnahmeregelungen für Tätigkeiten bei Theater- und Musikveranstaltungen, Filmaufnahmen, Fernseh- und Hörfunkproduktionen sowie den dazugehörigen Proben. Wenn ein Kind also etwas Disziplin erlernen und eigenes Geld verdienen möchte, kann es durchaus Zeitungen austragen, Menschen im Haushalt und Garten aushelfen, Botengänge für kranke und ältere Menschen erledigen, Babysitten, Nachhilfeunterricht geben, Tiere betreuen oder in landwirtschaftlichen Betrieben aushelfen. Die Tätigkeiten dürfen dabei aber auf keinen Fall physisch belastend oder gefährlich sein.

Bild: © Comstock Images/Thinkstock

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