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Wiese & Kollegen Rechtsanwälte

  • Kategorie:  
  • Erfurt-Weimar
Die Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Kollegen blickt in ihren Anfängen auf viele Jahrzehnte rechtsanwaltlicher Tätigkeit und umfangreiche Erfahrungen, insbesondere auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Verwaltungsrechts sowie des öffentlichen Dienstrechts zurück.

Abrufbarkeit geschützter Bilder im „Cache“

Die Folgen einer Abmahnung wegen der unberechtigten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos können durchaus weitreichend und mitunter schwer zu erfüllen sein.

Das ist gerade dann der Fall, wenn es sich um Nutzungen im Internet handelt. Denn hier bleibt es regelmäßig nicht dabei, dass etwa über die eigene Homepage ein geschütztes Bild (u.a.) öffentlich zugänglich gemacht wird. Selbst, wenn das Foto von der eigenen Seite restlos entfernt sein mag, kann es immer noch im Cache von Suchmaschinen auffindbar sein.

Das kann kostspielige Folgen haben, wenn eine sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wurde. Denn zum Teil wird es als Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung angesehen, wenn im Suchmaschinencache für die URL die letzte erfasste Version der Website und damit auch noch das eigentlich schon von der Seite entfernte Foto gespeichert und abrufbar ist. Die Folge: (U.a.) die Vertragsstrafe muss gezahlt werden.

Das OLG Zweibrücken (Urteil vom 19.05.2016 - 4 U 45/15) sieht das anders: Es hielt die Abrufbarkeit eines auf ebay verwendeten Produktfotos im Google Cache nicht für ausreichend, um einen erneuten Rechtsverstoß zu begründen. Denn ein durchschnittlicher Internetnutzer wüsste nicht unbedingt, dass bereits gelöschte Inhalte noch einen gewissen Zeitraum in diesem Archiv auffindbar seien. Auch würden Kaufinteressenten nicht in solchen Archiven, sondern vielmehr auf der Internetseite im aktuellen Stand nach Angeboten suchen. Ferner enthalte die Unterlassungsverpflichtung nicht das Versprechen, das Foto vollständig aus dem Internet zu entfernen.

Ein anderes Gericht (bei anderem Sachverhalt) kann das natürlich anders sehen; der Einzelfall bleibt entscheidend und am besten nutzt man ohnehin nur, was man darf.

Wiese & Kollegen Rechtsanwälte

Unser Team ist engagiert, motiviert und innovativ. Unsere Anwälte stehen Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen – als Angestellter, Beamter, Arbeitgeber, Privatperson oder Unternehmer – jederzeit gern zur Seite.

Dabei hat für uns neben der juristischen Problemlösung auch die rechtlich fundierte Gestaltung Ihrer Anliegen einen maßgeblichen Stellenwert. Wir sind Ihre Partner in Thüringen und Erfurt und selbstverständlich auch bundesweit für zuverlässige und umfassende Rechtsberatung und Betreuung in allen juristischen Fragen.

Besonders aber in unseren Spezialgebieten – dem Arbeitsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem öffentlichen Dienstrecht / Beamtenrecht, dem Medizinrecht / Arzthaftungsrecht, dem Medienrecht, dem Urheberrecht und dem Internetrecht- ist die Kanzlei Wiese & Kollegen für Sie da.

Gern stehen Ihnen unsere Anwälte etwa auch in den Rechtsgebieten des Medizinrechts, des Sozialrechts sowie des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes beratend und vertretend zur Verfügung.

Unsere Anwälte sind für Sie da – an unserem Standort in Erfurt im persönlichen Termin, telefonisch und selbstverständlich finden Sie auch durch die elektronischen Kontaktmöglichkeiten zu uns.


Wiese & Kollegen

Fischmarkt 6
99084 Erfurt
FON +49 361 347900
FAX +49 361 3479014
sekretariat@wiesekollegen.de
www.rechtsanwaelte-in-erfurt.de

Bilder: © Wiese & Kollegen

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